Was von den Krankenkassen erstattet wird
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für eine notwendige Psychotherapie.
Allerdings gilt das nur für drei Psychotherapieverfahren: Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie, und die Psychoanalyse. Und auch dann wird nur erstattet, wenn die
Therapie von einem Arzt oder Psychologen (natürlich mit entsprechender Zusatzausbildung) durchgeführt wird.
Zum Vergleich: In Österreich erstatten oder bezuschussen die Krankenkassen mehr
als 15 verschiedene Therapieverfahren, darunter z. B. auch die Integrative Therapie, Gesprächstherapie und Körperpsychotherapie, Therapieformen, die auch in Deutschland wissenschaftlich als
wirksam anerkannt sind.
Eine Chance auf ganze oder teilweise Erstattung einer Therapie in meiner Praxis
haben Sie in Deutschland nur bei manchen Privatversicherungen oder wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben oder beihilfeberechtigt sind. Ich selbst kann mit diesen Versicherungen nicht
direkt abrechnen, es besteht aber die Möglichkeit, dass Sie die Rechnung dort einreichen.
Was das für Sie bedeutet
Hier in Deutschland führen die Erstattungsrichtlinien dazu, dass Menschen, die
sich nicht leisten können, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, sich auf eines der drei vorgegebenen Therapieverfahren beschränken müssen. Damit fallen für sie viele moderne, interessante und sehr
wirksame (auch wissenschaftlich anerkannte) Therapieverfahren weg. Außerdem bedeutet das, dass die meisten Therapeuten mit Kassenzulassung überlaufen sind und die Patienten lange Wartezeiten in Kauf
nehmen müssen.
Die Vorteile einer selbst bezahlten Psychotherapie
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich
natürlich ebenfalls eine staatliche Zulassung für die Ausübung von Psychotherapie.
Die Vorteile, die meine Klient/inn/en als
Selbstzahler haben:
- Es gibt keine Festlegung, nach welchen Verfahren in der Therapie vorgegangen werden muss. Ihnen stehen also Therapieverfahren zur Verfügung, auf die ein
Patient, dessen Therapie von der Krankenkasse finanziert wird, verzichten muss. Verfahren, die sich noch dazu besonders für Kurzzeit-Therapien von 3 bis ca. 10 Sitzungen eignen, so dass die Kosten
überschaubar bleiben.
- In der Regel müssen Sie bei mir nicht allzu lange auf einen Termin warten. Sogar wenn es ausnahmsweise einmal einige Wochen bis zu einem regulären Termin
dauern sollte: Aufgrund der nur kurzen Warteliste ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es doch noch deutlich früher klappt.
- Weiterhin ist es auch mein Anliegen, dass die Psychotherapie für Sie im bezahlbaren Rahmen bleibt. Das heißt, ich bin in Ihrem Interesse bestrebt, die Therapiedauer nur so lang wie nötig, aber so kurz wie möglich zu halten und somit so effektiv wie möglich
zu arbeiten. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dadurch auch die Motivation der Klient/inn/en gesteigert ist. Motivation ist erwiesenermaßen einer der wichtigsten Faktoren für den
Therapieerfolg.
- Über die Länge Ihrer
Therapie bestimmen Sie selbst.
- Oft ist auch nicht
unbedingt erwünscht, dass wegen einer einmaligen Psychotherapie, z. B. aufgrund einer vorübergehenden Lebenskrise, eine psychische Erkrankung bei der Krankenkasse dokumentiert ist (die Diagnose einer
"psychischen Störung mit Krankheitswert" ist unbedingte Voraussetzung für die Erstattung jeder Krankenkasse). Zum Beispiel, wenn ein späterer Wechsel der privaten Krankenkasse offen bleiben oder in
Zukunft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll. Oder wenn Bedenken bestehen, dass der Arbeitgeber davon erfahren könnte. Wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, bleibt die
Behandlung zu 100% unter uns: Es gibt keine Akte bei Ihrer Krankenkasse, die eine psychotherapeutische Erkrankung oder Behandlung dokumentiert.
Daher kann es sogar dann, wenn Ihre Kasse eine Psychotherapie erstatten würde, eine Überlegung wert sein, diese selbst zu bezahlen.
Das Honorar bzw. der Eigenanteil für psychotherapeutische Behandlungen kann als außergewöhnliche Belastung bzw.
Gesundheitskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.